
Wenn Polizeikorps neue Angehörige in den Dienst aufnehmen, müssen sie vereidigt werden. Neben Polizistinnen und Polizisten müssen auch polizeiliche Assistenten und Assistentinnen das Gelübde ablegen. Dieses traditionelle Prozedere wird mit einem Handschlag gegenüber der Vorsteherin oder dem Vorsteher Sicherheit vollzogen.
Doch was geloben diese Angehörigen der Polizei?
Der Inhalt unterscheidet sich von Korps zu Korps. Doch die Kernbotschaften sind immer dieselben. Im Kanton Zürich lautet das Gelübde wie folgt:
«Ihr gelobet, der Regierung des Kantons Zürich Treue und Gehorsam zu leisten, den Befehlen Eures Chefs und der übrigen Vorgesetzten gewissenhaft und mit Eifer nachzukommen, in Euren Angaben vor Behörden Euch an die strengste Wahrheit zu halten, Verschwiegenheit über alles zu beobachten, was geheim zu halten Euch Eure Dienstpflichten gebieten, die Übertreter der Gesetze und Verordnungen ohne Ansehen der Person zu verzeigen, überhaupt Eure Verpflichtungen getreu zu erfüllen.»
Dieser Eid verpflichtet uns bei der Ausübung unseres Berufes. Uns wird Verantwortung übertragen. Damit müssen wir immer umsichtig und gesetzmässig umgehen.